AGB

Car Management & Service

§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich; Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Car Management & Service und dem Kunden vereinbarten Parkierungsleistungen, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Hamburg, seinen Rücktransport, sowie ggf. für alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Car Management & Service hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  2. Die Angebote von Car Management & Service sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Car Management & Service die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Der Kunde kann ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an Car Management & Service per Telefon, Telefax oder E-Mail oder über die Webseite abgeben. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Car Management & Service und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

§ 2 Leistungen von Car Management & Service

  1. Die vertraglich geschuldete Leistung von Car Management & Service besteht für Fluggäste des Flughafens Hamburg darin, ihr Fahrzeug auf den in dem Parkhaus befindlichen Parkplätzen (Langenhorner Chaussee 92, 22297 Hamburg) und auf den Parkplätzen in der Langenhorner Chaussee 132, 22415 Hamburg gegen Entgelt abzustellen und den von Car Management & Service eingerichteten Shuttle- bzw. Valet-Service zum Flughafen Hamburg und zurück zu nutzen.
  2. Ein bestimmter Stellplatz oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Lage des Stellplatzes ist vertraglich nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen von Car Management & Service (auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist). Car Management & Service übernimmt insoweit keine Obhuts-oder Haftungsübernahme, insbesondere auch nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Car Management & Service übernimmt auch keine Obhuts-oder Fürsorgepflichten für die von dem Kunden im Inneren des Wagens eingebrachten Sachen.
  4. Car Management & Service ermöglicht seinen Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von weiteren Kfz-Dienstleistungen wie z.B. individueller Autoreinigung, Tankservice, Kfz-Inspektion durch eine entsprechende Vertragswerkstatt, Ölstandprüfung, Ölwechsel inkl. Filter, und/oder Reifendruckprüfung. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Parkzeit erfolgt. Die von dem Kunden gebuchten weiteren Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

§ 3 Fahrzeugübergabe; Übergabeprotokoll

  1. Der Kunde verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Mitarbeiter von Car Management & Service sein Fahrzeug vor der Abgabe an Car Management & Service zu begutachten und etwaige Schäden auf einem Übergabeprotokoll zu vermerken. Nimmt der Kunde eine Begutachtung nicht in Anspruch sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Car Management & Service ist für das Übergabeprotokoll berechtigt, etwaige Altschäden am Fahrzeug bildtechnisch festzuhalten. Wertvolle Gegenstände sind vom Kunden aus dem Fahrzeuginneren zu entfernen.
  2. Verunreinigungen des Stellplatzes (z.B. durch Kühlwasser, Kraftstoffe und/oder Öle oder anderen Flüssigkeiten), die der Kunde zu vertreten hat, ist Car Management & Service berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Der Kunde hat kein Recht zur Selbstvornahme.

§ 4 Preise, Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die jeweils geltenden Preise sind auf der Webseite ersichtlich oder werden auf Anfrage durch Zusendung einer Preisliste dem Kunden bekannt gemacht.
  2. Für die angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt. Die vereinbarten Preise werden bei Abholung des Fahrzeugs fällig und dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden vor der Übergabe des PKW sofort und ohne Abzug in Euro entweder bar oder per Kredit- oder EC-Karte zu zahlen. Eine Überweisung des fälligen Preises ist nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Car Management & Service möglich.

§ 5 Rücktritt; Höchstparkdauer

  1. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit des Stellplatzes schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag mit Car Management & Service zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Car Management & Service eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Car Management & Service kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
  2. Die Höchstparkdauer für das Fahrzeug des Kunden beträgt grundsätzlich drei Monate. Eine längere Zeitspanne ist im Einzelfall im Voraus schriftlich mit Car Management & Service zu vereinbaren. Wird das Fahrzeug vom Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der im Buchungsformular mit Car Management & Service vereinbarten Parkdauer nicht abgeholt, so ist Car Management & Service berechtigt, das Fahrzeug des Kunden auf einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Parkplatz abzustellen.

§ 6 Haftung von Car Management & Service

  1. Car Management & Service haftet nicht für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen des Kunden auftreten, sofern diese Schäden nicht von Car Management & Service oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Car Management & Service übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach-und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus übernimmt Car Management & Service auch keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten. Car Management & Service haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt.
  2. Die Haftung von Car Management & Service umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung, Abhandenkommen, oder unbefugtem Gebrauch von eingestellten Fahrzeugen oder deren Zubehör (ausgenommen Inhalt, Wertsachen und Ladung). Bei Sachschäden ist der Schadensersatz auf maximal 100.000,- € begrenzt.
  3. Eine Haftung für Schäden durch Immissionen Dritter ist für Car Management & Service ausgeschlossen, ebenso haftet Car Management & Service nicht bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
  4. Car Management & Service haftet ohne die Einschränkung nach den vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Car Management & Service bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 7 Besonderheiten beim Shuttle-Service

  1. Car Management & Service wird die nach den örtlichen Verhältnissen sowie aller relevanten und für Car Management & Service erkennbaren oder vorhersehbaren Umständen gebotene Sorgfalt walten lassen, um den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist gleichwohl nicht Vertragsgegenstand. Soweit demnach eine verspätete Ankunft, insbesondere das Versäumens des Abfluges oder der rechtzeitigen Einschiffung von Car Management & Service nicht zu vertreten ist, ist Car Management & Service nicht zum Schadensersatz oder zur Erstattung von Aufwendungen für Ersatzbeförderungen, Zubringertransporte oder von sonstigen Aufwendungen für den Kunden verpflichtet.
  2. Der Kunde hat pünktlich am verabredeten Ort zur Übergabe seines Fahrzeugs und der Inanspruchnahme des Shuttle-Services zu erscheinen. Er hat dabei unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, die ihm bekannt waren oder bekannt sein konnten, entsprechende Zeitreserven einzuplanen. Es obliegt ihm immer dabei die Lektüre und Beobachtung der Medien, insbesondere von Wettervorhersagen und Verkehrsmeldungen sowie der Nachrichten der Flughäfen. Car Management & Service obliegt diesbezüglich keine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Kunden. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, so ist eine Haftung von Car Management & Service infolge der Verspätung des Kunden ausgeschlossen.
  3. Car Management & Service kann Personen vom Shuttle-Service zum Flughafen Hamburg ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mitteln stehen, die randalieren oder sich in sonstiger Weise so verhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Person selbst, anderer Personen, des Fahrers oder des Fahrzeugs zu erwarten ist. Im Falle eines solchen begründeten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder die Erstattung von Aufwendungen durch den Kunden.

§ 8 Herausgabe des Fahrzeugs

Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Kunden durch Car Management & Service erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Herausgabe des Fahrzeugs an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Kunden ausgestellten schriftlichen Vollmacht und der Vorlage einer entsprechenden Legitimation (Personalausweis/Reisepass) durch den Dritten. Mit der Unterschrift des Kunden bei der Fahrzeugrückgabe durch Car Management & Service bestätigt der Kunde, dass er sein Fahrzeug ohne neuen Schäden in einem einwandfreien Zustand erhalten hat.

§ 9 Schlussbestimmungen; Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Die Rechtsverhältnisse zwischen Car Management & Service und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.